Änderung der Curricula und Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien und Freizeitpädagogik
Verordnung vom 12.07.2018Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Curricula und Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien an berufsbildenden Sekundarschulen, den Hochschullehrgang Freizeitpädagogik und den für Lernhilfe. Sie führt ein modulares System mit klar definierten Pflicht‑ und Wahlmodulen ein und legt neue persönliche, fachliche und pädagogische Eignungskriterien fest. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt 2018.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/12/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Curricula und Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien an berufsbildenden Sekundarschulen, den Hochschullehrgang Freizeitpädagogik und den für Lernhilfe. Sie führt ein modulares System mit klar definierten Pflicht‑ und Wahlmodulen ein und legt neue persönliche, fachliche und pädagogische Eignungskriterien fest. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt 2018.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert und umfasst nun die Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung), den Hochschullehrgang Freizeitpädagogik und den Hochschullehrgang für Lernhilfe.
- Die Curricula werden modular aufgebaut: Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule, Basismodule und Aufbau‑Module werden eingeführt und klar als solche gekennzeichnet.
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