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EU‑Chemikalienrechts‑Anpassungsverordnung 2017 – umfassende Änderungen des Chemikalienrechts
Verordnung vom 13.07.2018

Zusammenfassung

Die EU‑Chemikalienrechts‑Anpassungsverordnung 2017 aktualisiert das österreichische Chemikalienrecht, indem sie zahlreiche Abschnitte mehrerer Verordnungen streicht, die Terminologie vereinheitlicht und veraltete Rechtsakte aufhebt – alles im Einklang mit dem EU‑Chemikalienrecht.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/13/2018XXVI
Umwelt

Zusammenfassung

Die EU‑Chemikalienrechts‑Anpassungsverordnung 2017 aktualisiert das österreichische Chemikalienrecht, indem sie zahlreiche Abschnitte mehrerer Verordnungen streicht, die Terminologie vereinheitlicht und veraltete Rechtsakte aufhebt – alles im Einklang mit dem EU‑Chemikalienrecht.

Schwerpunkte

  • Viele Abschnitte der Chemikalien‑Verbotsverordnung 2003 werden gestrichen, darunter §§ 1 Abs. 3, 3‑7, 8a‑11c, 12‑17a, 17b, 18‑20, 21a, 22, 23, 24 und 26 sowie die Anhänge A‑D und F.
  • In der Lösungsmittelverordnung 2005 wird die Formulierung ‚sofern in den Absätzen 3 und 4 nicht anderes bestimmt ist‘ aus § 5 Abs. 2 gestrichen und die Absätze 3 und 4 komplett aufgehoben.
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