Aufwandersatzverordnung 2018 – Pauschalbeträge für arbeitsrechtliche Vertretungen
Verordnung vom 25.01.2018Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung von 2018 legt einheitliche Pauschalbeträge von 290 € bzw. 495 € für die Vertretung von Interessenvertretern in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und trat am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/25/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung von 2018 legt einheitliche Pauschalbeträge von 290 € bzw. 495 € für die Vertretung von Interessenvertretern in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und trat am 1. Jänner 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwand von Interessenvertretungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest.
- Für das Verfahren in der ersten Instanz beträgt die Pauschale 290 € bis zur ersten Tagsatzung oder zu einem Zahlungsbefehl.
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