<!--[-->Aufwandersatzverordnung 2018 – Pauschalbeträge für arbeitsrechtliche Vertretungen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung 2018 – Pauschalbeträge für arbeitsrechtliche Vertretungen
Verordnung vom 25.01.2018

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung von 2018 legt einheitliche Pauschalbeträge von 290 € bzw. 495 € für die Vertretung von Interessenvertretern in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und trat am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/25/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung von 2018 legt einheitliche Pauschalbeträge von 290 € bzw. 495 € für die Vertretung von Interessenvertretern in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und trat am 1. Jänner 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwand von Interessenvertretungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest.
  • Für das Verfahren in der ersten Instanz beträgt die Pauschale 290 € bis zur ersten Tagsatzung oder zu einem Zahlungsbefehl.
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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