Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt das befristete Befahren des Pannenstreifens auf einem kurzen Abschnitt der A 4 Ost‑Autobahn zwischen km 4,16 und km 7,43, basierend auf § 43 Abs. 3 lit. d StVO 1960.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/16/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt das befristete Befahren des Pannenstreifens auf einem kurzen Abschnitt der A 4 Ost‑Autobahn zwischen km 4,16 und km 7,43, basierend auf § 43 Abs. 3 lit. d StVO 1960.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt das temporäre Befahren des Pannenstreifens auf der A 4 Ost‑Autobahn zwischen den Kilometer‑Marken 4,16 und 7,43.
- Die Erlaubnis basiert auf § 43 Abs. 3 lit. d der StVO 1960, die Ausnahmen für das Befahren von Pannenstreifen vorsieht.
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