Novelle 2018 der Elektroaltgeräteverordnung – Gewicht, Ersatzteile & Schadstoffbeschränkungen
Verordnung vom 23.07.2018Zusammenfassung
Die EAG‑VO‑Novelle 2018 erweitert die Elektroaltgeräteverordnung um neue Gewichtsbestimmungen, detaillierte Vorgaben zur Wiederverwendung von Ersatzteilen und strengere Beschränkungen für Blei‑ und Cadmium‑Verbindungen in bestimmten Produkten.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/23/2018XXVI
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Zusammenfassung
Die EAG‑VO‑Novelle 2018 erweitert die Elektroaltgeräteverordnung um neue Gewichtsbestimmungen, detaillierte Vorgaben zur Wiederverwendung von Ersatzteilen und strengere Beschränkungen für Blei‑ und Cadmium‑Verbindungen in bestimmten Produkten.Schwerpunkte
- Eine neue Ziffer 28 wird in § 3 eingefügt, die das Bruttogewicht von Elektro‑ und Elektronikgeräten definiert.
- In § 4 Abs. 2 Z 7 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und eine neue Litera f eingefügt, die neu in Verkehr gebrachte Geräte ab dem 22. Juli 2019 erfasst.
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