Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Juli 2018 ergänzt die Regelungen zur Studienförderung an Konservatorien: ein neuer Absatz regelt die Gültigkeit ab Studienjahr 2017/18, ein weiterer Absatz hebt eine alte Bestimmung auf und das Jam Music Lab wird als neues Förderungsobjekt aufgenommen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/25/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Juli 2018 ergänzt die Regelungen zur Studienförderung an Konservatorien: ein neuer Absatz regelt die Gültigkeit ab Studienjahr 2017/18, ein weiterer Absatz hebt eine alte Bestimmung auf und das Jam Music Lab wird als neues Förderungsobjekt aufgenommen.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (14) zu § 4 wird eingefügt, der die Inkrafttretung der Ziffer 14 der Anlage regelt und die Anwendbarkeit auf Studienbeihilfe‑Anträge ab dem Studienjahr 2017/18 festlegt.
- Ein neuer Absatz (3) zu § 5 wird eingefügt, der die Außerkraftsetzung einer früheren Ziffer 6 der Anlage bestimmt.
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