Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass größere Bundesstraßenbau‑ und Erhaltungsprojekte einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (NKU) unterzogen werden, um die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu sichern.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/26/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass größere Bundesstraßenbau‑ und Erhaltungsprojekte einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (NKU) unterzogen werden, um die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu sichern.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Bau‑ und Erhaltungsprojekte einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen: Neubau/Ausbau über 15 Mio. €, Erhaltungsmaßnahmen über 50 Mio. €.
- Ziel ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit von Straßenbauvorhaben durch eine nachvollziehbare Nutzen‑Kosten‑Untersuchung (NKU).
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