Zusammenfassung
Die 19. Verordnung von 2018 listet sechs Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen für das Jahr 2018 auf und legt deren Gültigkeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2018 fest.Bundesministerium für Finanzen1/25/2018XXVI
internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die 19. Verordnung von 2018 listet sechs Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen für das Jahr 2018 auf und legt deren Gültigkeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2018 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen.
- Im Sinne des § 7 Abs. 2 gelten für das Jahr 2018 sechs Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen.
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