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Änderung der Förder‑Rahmenrichtlinien: Datenschutzintegration und Streichung von § 28
Verordnung vom 26.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Rahmenrichtlinien für Bundesförderungen, indem sie Datenschutzregeln nach DSGVO einführt, § 28 streicht und neue Bestimmungen zu Datenverarbeitung in § 24 Abs. 1 aufnimmt.
Bundesministerium für Finanzen7/26/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Rahmenrichtlinien für Bundesförderungen, indem sie Datenschutzregeln nach DSGVO einführt, § 28 streicht und neue Bestimmungen zu Datenverarbeitung in § 24 Abs. 1 aufnimmt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (Abs. 1a) wird in § 8 eingefügt, der die Einbeziehung von datenschutzrechtlichen Vorgaben nach DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz in Förderverträgen vorschreibt.
  • Im Inhaltsverzeichnis bleibt § 27 (Datenverarbeitung) erhalten, während § 28 komplett entfällt.
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