Änderung der Rezeptpflichtverordnung – Erweiterung von Arzneimittellisten und Einführung von Ausnahmeregelungen
Verordnung vom 26.01.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 erweitert und präzisiert die Rezeptpflichtverordnung: Sie fügt neue Human‑ und Veterinärarzneimittel in die jeweiligen Listen ein, ersetzt alte Bezeichnungen und definiert Sonderausnahmen (R 99, R 100) mit klaren Anwendungsgrenzen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/26/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 erweitert und präzisiert die Rezeptpflichtverordnung: Sie fügt neue Human‑ und Veterinärarzneimittel in die jeweiligen Listen ein, ersetzt alte Bezeichnungen und definiert Sonderausnahmen (R 99, R 100) mit klaren Anwendungsgrenzen.Schwerpunkte
- Erweiterung der Humanarzneimittelliste (Anlage A, Teil 2) um zahlreiche neue Wirkstoffe wie Alectinib, Baricitinib oder Venetoclax.
- Ersetzung veralteter Bezeichnungen durch einheitliche Namen, z. B. wird „Epoetin Alfa, Beta, Delta, Theta, Zeta“ zu „Epoetin“ zusammengefasst.
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