<!--[-->Universitätsfinanzierungsverordnung 2018 (UniFinV)<!--]-->
Universitätsfinanzierungsverordnung 2018 (UniFinV)
Verordnung vom 02.08.2018

Zusammenfassung

Die UniFinV regelt die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Finanzierung der österreichischen Universitäten. Sie legt fest, wie Budgets nach Lehr‑, Forschungs‑ und Infrastruktur‑Indikatoren aufgeteilt werden und führt Qualitätsnachweise für die volle Mittelzuweisung ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/2/2018XXVI
Wissenschaft
Öffentliche Verwaltung
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Die UniFinV regelt die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Finanzierung der österreichischen Universitäten. Sie legt fest, wie Budgets nach Lehr‑, Forschungs‑ und Infrastruktur‑Indikatoren aufgeteilt werden und führt Qualitätsnachweise für die volle Mittelzuweisung ein.

Schwerpunkte

  • Die Budgetsäulen Lehre, Forschung/Entwicklung und Infrastruktur werden auf Teilbeträge verteilt: 96 % des Lehrbudgets basieren auf dem Basisindikator, weitere 4 % auf Wettbewerbsindikatoren.
  • Basisindikator 1 misst prüfungsaktive Bachelor‑, Master‑ und Diplomstudien (mind. 16 ECTS bzw. 8 Semesterstunden), Basisindikator 2 erfasst Personal in Vollzeitäquivalenten nach Fachgruppen.
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Faßmann Heinz, Dr.

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