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Durchführung von Marktordnungs‑ und Fördermaßnahmen im Weinbereich
Verordnung vom 07.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Marktordnungs‑ und Investitionsmaßnahmen im Weinsektor förderfähig sind, wer Anträge stellen kann, welche Fristen gelten und wie die Finanzierung (50 % bei Absatzförderung, 30 % bei Investitionen) erfolgt. Sie trat am 7. August 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus8/7/2018XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Marktordnungs‑ und Investitionsmaßnahmen im Weinsektor förderfähig sind, wer Anträge stellen kann, welche Fristen gelten und wie die Finanzierung (50 % bei Absatzförderung, 30 % bei Investitionen) erfolgt. Sie trat am 7. August 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Anwendungsbereich für Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor fest und verweist auf die entsprechenden EU‑Verordnungen.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Umsetzung zuständig; die Bundesministerin und die katasterführenden Stellen haben ergänzende Aufgaben.
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