Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Marktordnungs‑ und Investitionsmaßnahmen im Weinsektor förderfähig sind, wer Anträge stellen kann, welche Fristen gelten und wie die Finanzierung (50 % bei Absatzförderung, 30 % bei Investitionen) erfolgt. Sie trat am 7. August 2018 in Kraft.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus8/7/2018XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Marktordnungs‑ und Investitionsmaßnahmen im Weinsektor förderfähig sind, wer Anträge stellen kann, welche Fristen gelten und wie die Finanzierung (50 % bei Absatzförderung, 30 % bei Investitionen) erfolgt. Sie trat am 7. August 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Anwendungsbereich für Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor fest und verweist auf die entsprechenden EU‑Verordnungen.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Umsetzung zuständig; die Bundesministerin und die katasterführenden Stellen haben ergänzende Aufgaben.
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