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Technische Unterwegskontrollen‑Verordnung (TUK‑V) 2018
Verordnung vom 10.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Durchführung technischer Unterwegskontrollen von Kraftfahrzeugen in Österreich. Sie überträgt die Aufgaben an die ASFINAG, richtet eine zentrale Datenbank ein und legt Meldepflichten gegenüber der EU fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/10/2018XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Durchführung technischer Unterwegskontrollen von Kraftfahrzeugen in Österreich. Sie überträgt die Aufgaben an die ASFINAG, richtet eine zentrale Datenbank ein und legt Meldepflichten gegenüber der EU fest.

Schwerpunkte

  • Die ASFINAG übernimmt die Aufgaben für technische Unterwegskontrollen, einschließlich Kontaktstelle, Berichts‑ und Informationswesen sowie Qualitätssicherung.
  • Die ASFINAG wird als nationale Kontaktstelle nach Art. 17 Abs. 1 der EU‑Richtlinie 2014/47/EU benannt.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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