Änderung der Namens‑, Pass‑ und Personenstand‑Durchführungsverordnungen (2018)
Verordnung vom 16.08.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2018 von 16. August 2018 ändert drei Durchführungsverordnungen – Namensänderung, Pass und Personenstand – durch kleinere Textkorrekturen, das Einfügen neuer Absätze und die Modernisierung einiger Begriffe.Bundesministerium für Inneres8/16/2018XXVI
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2018 von 16. August 2018 ändert drei Durchführungsverordnungen – Namensänderung, Pass und Personenstand – durch kleinere Textkorrekturen, das Einfügen neuer Absätze und die Modernisierung einiger Begriffe.Schwerpunkte
- Ein Komma wird nach dem Wort „Antragstellers“ eingefügt und die Wortfolge „des Erziehungsberechtigten“ hinzugefügt.
- Die Formulierung „in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt“ wird durch „nicht entscheidungsfähig“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.