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Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung chemischer Erzeugnisse
Verordnung vom 26.01.2018

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif, der die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiter*innen regelt. Der Tarif gilt für ganz Österreich, legt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag fest und sieht einen 10 %‑Zuschlag vor. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/26/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif, der die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiter*innen regelt. Der Tarif gilt für ganz Österreich, legt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag fest und sieht einen 10 %‑Zuschlag vor. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2018.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich, für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse und für alle Auftraggeber*innen, die solche Arbeiten an Heimarbeiter*innen vergeben.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 (8,14 € pro Stunde) zugrunde gelegt wird.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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