Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Erntejahr 2018 eine maximale Produktion von 10 800 kg Trauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar fest.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus8/17/2018XXVI
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Erntejahr 2018 eine maximale Produktion von 10 800 kg Trauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 23 Abs. 2 des Weingesetzes 2009 als gesetzliche Grundlage.
- Für das Erntejahr 2018 wird die zulässige Höchstmenge auf 10 800 kg Trauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar festgelegt.
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