Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Pauschalgebühren für Anträge an das Bundesverwaltungsgericht im öffentlichen Auftragswesen fest und definiert gestaffelte Gebührensätze je nach Auftragswert. Sie enthält erhöhte Sätze für sehr hohe Aufträge sowie reduzierte Gebühren für Nachprüfungsanträge.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz8/20/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Pauschalgebühren für Anträge an das Bundesverwaltungsgericht im öffentlichen Auftragswesen fest und definiert gestaffelte Gebührensätze je nach Auftragswert. Sie enthält erhöhte Sätze für sehr hohe Aufträge sowie reduzierte Gebühren für Nachprüfungsanträge.Schwerpunkte
- Der Antrag legt Grundpauschalgebühren für verschiedene Vergabearten fest, z. B. 324 € für Direktvergaben und bis zu 6 482 € für Bauaufträge im Oberschwellenbereich.
- Bei Auftragswerten, die das Zehn‑ bzw. Zwanzig‑fache der jeweiligen Schwellenwerte übersteigen, wird die Grundgebühr auf das Dreifache bzw. Sechsfache erhöht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.