Zusammenfassung
Die Verordnung 213/2018 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um einen neuen Absatz 15 in § 6 und legt das Inkraft‑Datum des II. Abschnitts auf den 1. September 2018 fest, wobei laufende Verfahren nach alten Gebühren abgerechnet werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/24/2018XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 213/2018 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um einen neuen Absatz 15 in § 6 und legt das Inkraft‑Datum des II. Abschnitts auf den 1. September 2018 fest, wobei laufende Verfahren nach alten Gebühren abgerechnet werden.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 15 wird zu § 6 der ACGV hinzugefügt und legt das Inkraft‑Datum des II. Abschnitts auf den 1. September 2018 fest.
- Für alle bis zum Inkraft‑Datum bereits eingereichten Verwaltungsverfahren gelten die alten Gebühren, solange diese bereits festgesetzt waren.
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