<!--[-->Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (BGBl. II Nr. 213/2018)<!--]-->
Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (BGBl. II Nr. 213/2018)
Verordnung vom 24.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 213/2018 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um einen neuen Absatz 15 in § 6 und legt das Inkraft‑Datum des II. Abschnitts auf den 1. September 2018 fest, wobei laufende Verfahren nach alten Gebühren abgerechnet werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/24/2018XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 213/2018 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um einen neuen Absatz 15 in § 6 und legt das Inkraft‑Datum des II. Abschnitts auf den 1. September 2018 fest, wobei laufende Verfahren nach alten Gebühren abgerechnet werden.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 15 wird zu § 6 der ACGV hinzugefügt und legt das Inkraft‑Datum des II. Abschnitts auf den 1. September 2018 fest.
  • Für alle bis zum Inkraft‑Datum bereits eingereichten Verwaltungsverfahren gelten die alten Gebühren, solange diese bereits festgesetzt waren.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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