<!--[-->Änderung der Durchschnittssätze für nicht‑buchführende Gewerbetreibende (2018)<!--]-->
Änderung der Durchschnittssätze für nicht‑buchführende Gewerbetreibende (2018)
Verordnung vom 28.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 legt für rund 50 kleine Gewerbezweige pauschale Durchschnittssätze zur Gewinnermittlung fest und definiert die Bedingungen ihrer Anwendung.
Bundesministerium für Finanzen8/28/2018XXVI
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 legt für rund 50 kleine Gewerbezweige pauschale Durchschnittssätze zur Gewinnermittlung fest und definiert die Bedingungen ihrer Anwendung.

Schwerpunkte

  • Einführung von pauschalen Durchschnittssätzen für 54 ausgewählte Gewerbezweige, die bei fehlender Buchführungspflicht angewendet werden können.
  • Die in § 2 genannten Ziffern (z. B. „(laut Wareneingangsbuch)“) werden gestrichen, um die Regelungen zu vereinfachen.
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