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Frauenförderungsplan für das BMEIA (Verordnung 2018)
Verordnung vom 29.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres fest. Ziel ist ein Frauenanteil von mindestens 50 % in allen Besoldungs‑ und Entlohnungsgruppen, unterstützt durch Mentoring, Priorität bei Einstellungen und geschlechtergerechte Sprache. Sie trat am 1. September 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres8/29/2018XXVI
Frauenförderung
Gleichbehandlung
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres fest. Ziel ist ein Frauenanteil von mindestens 50 % in allen Besoldungs‑ und Entlohnungsgruppen, unterstützt durch Mentoring, Priorität bei Einstellungen und geschlechtergerechte Sprache. Sie trat am 1. September 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Plan setzt das Ziel, in allen Besoldungs‑ und Entlohnungsgruppen mindestens 50 % Frauen zu erreichen und den erreichten Anteil zu erhalten.
  • Mentoring‑Programme für Frauen werden in die Personalplanung integriert, um deren Karriereentwicklung zu unterstützen.
Dokumente (PDFs)
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Kneissl Karin, Dr.

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