Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres fest. Ziel ist ein Frauenanteil von mindestens 50 % in allen Besoldungs‑ und Entlohnungsgruppen, unterstützt durch Mentoring, Priorität bei Einstellungen und geschlechtergerechte Sprache. Sie trat am 1. September 2018 in Kraft.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres8/29/2018XXVI
Frauenförderung
Gleichbehandlung
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres fest. Ziel ist ein Frauenanteil von mindestens 50 % in allen Besoldungs‑ und Entlohnungsgruppen, unterstützt durch Mentoring, Priorität bei Einstellungen und geschlechtergerechte Sprache. Sie trat am 1. September 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Plan setzt das Ziel, in allen Besoldungs‑ und Entlohnungsgruppen mindestens 50 % Frauen zu erreichen und den erreichten Anteil zu erhalten.
- Mentoring‑Programme für Frauen werden in die Personalplanung integriert, um deren Karriereentwicklung zu unterstützen.
Dokumente (PDFs)
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