Beschränkung von Tabakrauch‑Exposition für jugendliche Beschäftigte in der Gastronomie
Verordnung vom 30.08.2018Zusammenfassung
Die Verordnung wird um § 7a ergänzt: Jugendliche dürfen in rauchenden Gastronomiebetrieben höchstens eine Stunde pro Tag Tabakrauch ausgesetzt sein. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2018 vorgesehen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz8/30/2018XXVI
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung wird um § 7a ergänzt: Jugendliche dürfen in rauchenden Gastronomiebetrieben höchstens eine Stunde pro Tag Tabakrauch ausgesetzt sein. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2018 vorgesehen.Schwerpunkte
- Jugendliche dürfen in Räumen von Gastronomiebetrieben, wo das Rauchen erlaubt ist, maximal eine Stunde pro Tag Tabakrauch ausgesetzt sein.
- Betriebe müssen im Rahmen einer Arbeitsplatzevaluierung geeignete Maßnahmen festlegen, um die ein‑Stunden‑Grenze einzuhalten.
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