Zusammenfassung
Die Verordnung legt den vier‑jährigen Lehrberuf Informationstechnologie fest, definiert zwei Schwerpunkte (System‑ bzw. Betriebstechnik) und regelt die Inhalte sowie Prüfungsmodalitäten der Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/30/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den vier‑jährigen Lehrberuf Informationstechnologie fest, definiert zwei Schwerpunkte (System‑ bzw. Betriebstechnik) und regelt die Inhalte sowie Prüfungsmodalitäten der Lehrabschlussprüfung.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Informationstechnologie wird als vier‑jähriger Schwerpunktlehrberuf eingeführt.
- Auszubildende wählen einen von zwei Schwerpunkten – Systemtechnik oder Betriebstechnik – wobei eine Kombination beider Hauptschwerpunkte nicht zulässig ist, jedoch Zusatzkenntnisse aus dem anderen Bereich erworben werden können.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.