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Einführung des Lehrberufs Applikationsentwicklung – Coding
Verordnung vom 30.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ ein, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/30/2018XXVI
Bildung
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ ein, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Der Ausbildungsinhalt umfasst u. a. Systemanalyse, Programmierung, Datenbankdesign, Testmethoden und Projekt‑/Qualitätsmanagement.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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