Zusammenfassung
Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ ein, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/30/2018XXVI
Bildung
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ ein, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Der Ausbildungsinhalt umfasst u. a. Systemanalyse, Programmierung, Datenbankdesign, Testmethoden und Projekt‑/Qualitätsmanagement.
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