Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (Verordnung 2018)
Verordnung vom 30.08.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 500 temporären Stellen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf vier Bundesländer, und erlaubt Bewilligungen bis zum 31. Oktober 2018. Dabei werden bereits beschäftigte Saisonarbeitskräfte bevorzugt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz8/30/2018XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 500 temporären Stellen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf vier Bundesländer, und erlaubt Bewilligungen bis zum 31. Oktober 2018. Dabei werden bereits beschäftigte Saisonarbeitskräfte bevorzugt.Schwerpunkte
- Ein Gesamtkontingent von 500 befristeten Stellen für ausländische Arbeitskräfte wird festgelegt und auf Kärnten (100), Niederösterreich (100), Oberösterreich (150) sowie Steiermark (150) verteilt.
- Nach Ausschöpfung des bereits 2017 zugeteilten Kontingents dürfen weitere Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, die höchstens bis zum 31. Oktober 2018 gelten.
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