Niederlassungsverordnung 2018 – Quoten für Aufenthaltstitel & Arbeitsbewilligungen
Verordnung vom 05.02.2018Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2018 legt für das Jahr 2018 eine Obergrenze von 6 120 quota‑basierten Aufenthaltstiteln fest, verteilt diese auf die Bundesländer und regelt die Vergabe von bis zu 4 000 befristeten Arbeitsbewilligungen sowie 600 Erntehelfer‑Bewilligungen. Die Aufteilung erfolgt nach Familienzusammenführung, Niederlassungsbewilligungen, EU‑Langzeitaufenthaltsberechtigten und Rot‑Weiß‑Rot‑Karten. Inkrafttreten war am 5. Februar 2018.Bundesministerium für Inneres2/5/2018XXVI
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2018 legt für das Jahr 2018 eine Obergrenze von 6 120 quota‑basierten Aufenthaltstiteln fest, verteilt diese auf die Bundesländer und regelt die Vergabe von bis zu 4 000 befristeten Arbeitsbewilligungen sowie 600 Erntehelfer‑Bewilligungen. Die Aufteilung erfolgt nach Familienzusammenführung, Niederlassungsbewilligungen, EU‑Langzeitaufenthaltsberechtigten und Rot‑Weiß‑Rot‑Karten. Inkrafttreten war am 5. Februar 2018.Schwerpunkte
- Die Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2018 wird auf maximal 6 120 festgelegt.
- Bis zu 4 000 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte und 600 Bewilligungen für Erntehelfer dürfen im Jahr 2018 erteilt werden.
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