Zusammenfassung
Die Verordnung 230/2018 ergänzt die Lehrplanverordnungen, um Deutsch‑Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen einzuführen. Sie definiert Stundenzahlen, Lernziele und Verlängerungsregeln.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/31/2018XXVI
Bildungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 230/2018 ergänzt die Lehrplanverordnungen, um Deutsch‑Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen einzuführen. Sie definiert Stundenzahlen, Lernziele und Verlängerungsregeln.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt neue Regelungen für Deutschförderklassen ein, die festlegen, dass in diesen Klassen pro Semester 15 Std. (Grundstufe) bzw. 20 Std. (Oberstufe) für Deutsch unterrichtet werden.
- Deutschförderklassen richten sich an Schülerinnen und Schüler, die nach § 16 bzw. § 4 Abs. 2 lit. a SchUG als außerordentlich gelten.
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