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Festsetzung von Hundertsätzen für die Kaufkraftausgleichszulage 2018
Verordnung vom 03.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2018 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres9/3/2018XXVI
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2018 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert für September 2018 für zahlreiche Dienstorte im Ausland konkrete Hundertsätze, die als Basis zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage dienen.
  • Die festgelegten Werte reichen von 1 % (z. B. Maskat) bis 42 % (z. B. Hongkong), wobei ein Bindestrich („–“) anzeigt, dass für diesen Ort kein Satz festgelegt wurde.
Dokumente (PDFs)
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