Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2018 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres9/3/2018XXVI
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2018 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert für September 2018 für zahlreiche Dienstorte im Ausland konkrete Hundertsätze, die als Basis zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage dienen.
- Die festgelegten Werte reichen von 1 % (z. B. Maskat) bis 42 % (z. B. Hongkong), wobei ein Bindestrich („–“) anzeigt, dass für diesen Ort kein Satz festgelegt wurde.
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