Zusammenfassung
Die Verordnung 236/2018 ergänzt die Vermessungsgebührenverordnung 2016 um einen neuen Tarif C mit ermäßigten Gebühren für automatisierte Vermessungsleistungen. Der neue Tarif tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/6/2018XXVI
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 236/2018 ergänzt die Vermessungsgebührenverordnung 2016 um einen neuen Tarif C mit ermäßigten Gebühren für automatisierte Vermessungsleistungen. Der neue Tarif tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Tarif C wird eingeführt, der ermäßigte Gebühren für automatisierte Vermessungsleistungen mit strukturierten Dokumenten vorsieht. Die betroffenen Post‑Nummern erhalten niedrigere Beträge (z. B. Post 03 von 29,00 € auf 20,30 €, Post 04 von 6,00 € auf 4,20 €, usw.).
- Der bisherige § 2 wird umbenannt: der vorhandene Absatz erhält die Kennzeichnung „(1)“ und ein neuer Absatz „(2)“ wird eingefügt, der das Inkrafttreten des Tarif C zum 01.10.2018 festlegt.
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