Universitäten‑Immobilienverordnung 2018 – einheitliches Bauverfahren für Hochschulen
Verordnung vom 13.02.2018Zusammenfassung
Die Uni‑ImmoV regelt ein einheitliches Verfahren für Planung, Genehmigung und Durchführung von Immobilienprojekten an österreichischen Universitäten, unterscheidet zwischen kleineren Eigenprojekten und größeren, vom Bund mitfinanzierten Einvernehmensprojekten, und legt Schwellenwerte sowie Prüfungsabläufe fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/13/2018XXVI
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Uni‑ImmoV regelt ein einheitliches Verfahren für Planung, Genehmigung und Durchführung von Immobilienprojekten an österreichischen Universitäten, unterscheidet zwischen kleineren Eigenprojekten und größeren, vom Bund mitfinanzierten Einvernehmensprojekten, und legt Schwellenwerte sowie Prüfungsabläufe fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt ein einheitliches Verfahren für Planung und Durchführung von Immobilienprojekten an Universitäten fest, das alle Arten von Neubauten, Umbauten, Sanierungen, Adaptierungen und Anmietungen umfasst.
- Projekte, deren Einmalkosten über 10 Mio € bzw. jährliche Mietkosten über 600 000 € liegen, gelten als Einvernehmensprojekte und müssen vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie vom Finanzminister abgestimmt werden.
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