Zusammenfassung
Die Verordnung vom 1. Juli 2018 legt fest, welche Vereine in Österreich als Erwachsenenschutzvereine tätig werden dürfen und definiert deren regionale Zuständigkeiten.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz9/11/2018XXVI
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Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 1. Juli 2018 legt fest, welche Vereine in Österreich als Erwachsenenschutzvereine tätig werden dürfen und definiert deren regionale Zuständigkeiten.Schwerpunkte
- Die Verordnung bestimmt, dass vier Vereine als geeignete Erwachsenenschutzvereine anerkannt werden.
- Für jedes dieser Vereine wird ein genauer Wirkungsbereich in den jeweiligen Bundesländern und Bezirksgerichten festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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