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Feststellung der Eignung von Vereinen als Erwachsenenschutzverein
Verordnung vom 11.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. Juli 2018 legt fest, welche Vereine in Österreich als Erwachsenenschutzvereine tätig werden dürfen und definiert deren regionale Zuständigkeiten.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz9/11/2018XXVI
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. Juli 2018 legt fest, welche Vereine in Österreich als Erwachsenenschutzvereine tätig werden dürfen und definiert deren regionale Zuständigkeiten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung bestimmt, dass vier Vereine als geeignete Erwachsenenschutzvereine anerkannt werden.
  • Für jedes dieser Vereine wird ein genauer Wirkungsbereich in den jeweiligen Bundesländern und Bezirksgerichten festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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