<!--[-->Section‑Control‑Messstreckenverordnung Tunnel Donnersberg 2018‑2019<!--]-->
Section‑Control‑Messstreckenverordnung Tunnel Donnersberg 2018‑2019
Verordnung vom 13.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zwei Abschnitte der A2 Süd Autobahn im Tunnel Donnersberg fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird. Sie verlangt die Ankündigung von Beginn und Ende der Messstrecken und hebt die Vorgängerverordnung von 2017‑2018 auf.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/13/2018XXVI
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zwei Abschnitte der A2 Süd Autobahn im Tunnel Donnersberg fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird. Sie verlangt die Ankündigung von Beginn und Ende der Messstrecken und hebt die Vorgängerverordnung von 2017‑2018 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert Messstrecken als Wegabschnitte, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender technischer Einrichtung überwacht wird.
  • Zwei Abschnitte der A2 Süd Autobahn werden festgelegt: von km 265,82 bis km 266,87 in Richtung Italien und von km 267,41 bis km 265,93 (Richtung Wien).
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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