Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Gräberntunnel der A2 Süd Autobahn im Zeitraum 2018‑2019 die Durchschnittsgeschwindigkeit auf zwei definierten Strecken gemessen wird. Der Beginn und das Ende der Messstrecken müssen angekündigt werden, und die frühere Regelung von 2017 wird aufgehoben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/13/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Gräberntunnel der A2 Süd Autobahn im Zeitraum 2018‑2019 die Durchschnittsgeschwindigkeit auf zwei definierten Strecken gemessen wird. Der Beginn und das Ende der Messstrecken müssen angekündigt werden, und die frühere Regelung von 2017 wird aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A2 Süd Autobahn im Gräberntunnel für die Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecken müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
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