Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ergänzt die Grenzwerteverordnung 2018 und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 um Absätze, die klarstellen, dass eine frühere Änderungsverordnung nie in Kraft getreten ist.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/17/2018XXVI
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ergänzt die Grenzwerteverordnung 2018 und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 um Absätze, die klarstellen, dass eine frühere Änderungsverordnung nie in Kraft getreten ist.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt der Grenzwerteverordnung 2018 einen neuen Absatz (15) zu § 34 hinzu, in dem festgehalten wird, dass die frühere Änderungsverordnung (BGBl. II Nr. 238/2018) nie in Kraft getreten ist.
- Die Verordnung fügt der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 einen neuen Absatz (16) zu § 11 hinzu, mit derselben Erklärung zum Nicht‑Inkrafttreten der vorherigen Änderungsverordnung.
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