Ergänzung sicherer Herkunftsstaaten (Armenien, Ukraine, Benin) in der HStV
Verordnung vom 14.02.2018Zusammenfassung
Die 25. Verordnung vom 14. Februar 2018 erweitert die Herkunftsstaaten‑Verordnung um drei neue sichere Herkunftsstaaten – Armenien, Ukraine und Benin – und fügt einen Verweis in § 2 ein.Bundesministerium für Inneres2/14/2018XXVI
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die 25. Verordnung vom 14. Februar 2018 erweitert die Herkunftsstaaten‑Verordnung um drei neue sichere Herkunftsstaaten – Armenien, Ukraine und Benin – und fügt einen Verweis in § 2 ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die Liste sicherer Herkunftsstaaten um Armenien, Ukraine und Benin (Ziffern 13‑15).
- Ein neuer Absatz 5 wird in § 2 eingefügt, der auf die neuen Ziffern 13‑15 verweist.
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