Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/-innen (Verordnung 250/2018)
Verordnung vom 20.09.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Fitness‑Lehrlinge fest, definiert Sonderzahlungen und regelt die Berechnung von Überstunden. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/20/2018XXVI
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Fitness‑Lehrlinge fest, definiert Sonderzahlungen und regelt die Berechnung von Überstunden. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/-in.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 519,20 €, im 2. Lehrjahr 663,80 € und im 3. Lehrjahr 932,70 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.