<!--[-->Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/-innen (Verordnung 250/2018)<!--]-->
Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/-innen (Verordnung 250/2018)
Verordnung vom 20.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Fitness‑Lehrlinge fest, definiert Sonderzahlungen und regelt die Berechnung von Überstunden. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/20/2018XXVI
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Fitness‑Lehrlinge fest, definiert Sonderzahlungen und regelt die Berechnung von Überstunden. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/-in.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 519,20 €, im 2. Lehrjahr 663,80 € und im 3. Lehrjahr 932,70 €.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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