Änderung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren (BGBl I 2018/251)
Verordnung vom 20.09.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Sportadministratoren fest: 559,90 € im ersten, 731,90 € im zweiten und 1 024,50 € im dritten Lehrjahr. Zusätzlich erhalten Lehrlinge Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung. Die Regelung gilt bundesweit und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/20/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Sportadministratoren fest: 559,90 € im ersten, 731,90 € im zweiten und 1 024,50 € im dritten Lehrjahr. Zusätzlich erhalten Lehrlinge Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung. Die Regelung gilt bundesweit und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten im Bereich Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt: 559,90 € im ersten Lehrjahr, 731,90 € im zweiten und 1 024,50 € im dritten.
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