<!--[-->Änderung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren (BGBl I 2018/251)<!--]-->
Änderung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren (BGBl I 2018/251)
Verordnung vom 20.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Sportadministratoren fest: 559,90 € im ersten, 731,90 € im zweiten und 1 024,50 € im dritten Lehrjahr. Zusätzlich erhalten Lehrlinge Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung. Die Regelung gilt bundesweit und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/20/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Ausbildungsvergütung für Sportadministratoren fest: 559,90 € im ersten, 731,90 € im zweiten und 1 024,50 € im dritten Lehrjahr. Zusätzlich erhalten Lehrlinge Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung. Die Regelung gilt bundesweit und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten im Bereich Sportadministration.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt: 559,90 € im ersten Lehrjahr, 731,90 € im zweiten und 1 024,50 € im dritten.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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