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Neue Mindestentgelte für Veranstaltungstechnik‑Lehrlinge (Verordnung 252/2018)
Verordnung vom 20.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Mindestlöhne für Lehrlinge im Beruf des Veranstaltungstechnikers fest und ergänzt diese um einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gilt in ganz Österreich, sofern kein Kollektivvertrag existiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/20/2018XXVI
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Mindestlöhne für Lehrlinge im Beruf des Veranstaltungstechnikers fest und ergänzt diese um einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gilt in ganz Österreich, sofern kein Kollektivvertrag existiert.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, sofern in diesem Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Lehrjahr 570,10 €, 2. Lehrjahr 732,50 €, 3. Lehrjahr 907,10 € und 4. Lehrjahr 1 175,10 €.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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