<!--[-->Einführung des 59. Nachtrags zum Arzneibuch 2018<!--]-->
Einführung des 59. Nachtrags zum Arzneibuch 2018
Verordnung vom 24.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 24. September 2018 führt die neueste Version des Europäischen Arzneibuchs (Ausgabe 9, Nachtrag 9.1) in Österreich ein und hebt die alten Monographien auf, die durch die neue Fassung ersetzt werden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/24/2018XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 24. September 2018 führt die neueste Version des Europäischen Arzneibuchs (Ausgabe 9, Nachtrag 9.1) in Österreich ein und hebt die alten Monographien auf, die durch die neue Fassung ersetzt werden.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, Ausgabe 9 (2017) und Nachtrag 9.1, wird offiziell in Österreich wirksam.
  • Die bisherigen Monographien und Texte der neunten Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sowie die entsprechenden Einträge im Österreichischen Arzneibuch, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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