Übertragung des Bürgerserviceportals und IT‑Verfahren an die Bundesrechenzentrum GmbH
Verordnung vom 24.09.2018Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt den Betrieb und die Weiterentwicklung des Bürgerserviceportals sowie zehn IT‑Verfahren an die Bundesrechenzentrum GmbH, um digitale Verwaltungsdienste zu zentralisieren.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/24/2018XXVI
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt den Betrieb und die Weiterentwicklung des Bürgerserviceportals sowie zehn IT‑Verfahren an die Bundesrechenzentrum GmbH, um digitale Verwaltungsdienste zu zentralisieren.Schwerpunkte
- Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt den Betrieb und die Weiterentwicklung des Bürgerserviceportals.
- Die Übertragung basiert auf § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH.
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