Anpassung der Familiensteuerabsetzbeträge für im EU‑Ausland lebende Kinder (2022)
Verordnung vom 27.09.2018Zusammenfassung
Die Verordnung passt den Familienbonus Plus sowie weitere steuerliche Absetzbeträge für im EU‑Ausland lebende Kinder an, indem sie länderspezifische Preisniveau‑Faktoren verwendet. Sie gilt erstmals für das Steuerjahr 2019.Bundesministerium für Finanzen9/27/2018XXVI
Familie
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung passt den Familienbonus Plus sowie weitere steuerliche Absetzbeträge für im EU‑Ausland lebende Kinder an, indem sie länderspezifische Preisniveau‑Faktoren verwendet. Sie gilt erstmals für das Steuerjahr 2019.Schwerpunkte
- Ein Anpassungsfaktor wird ermittelt, der auf den Preisniveau‑Indikatoren der EU‑Staaten basiert und die Höhe des Familienbonus Plus für im Ausland lebende Kinder bestimmt.
- Der Alleinverdiener‑ und Alleinerzieherabsetzbetrag wird mit demselben Anpassungsfaktor auf die jeweiligen Länderbeträge angepasst.
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