Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung – Einbeziehung von Pädagogischen Hochschulen und Anpassung von Studienrichtungen
Verordnung vom 27.09.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 erweitert den Geltungsbereich der Universitätsberechtigungsverordnung auf Pädagogische Hochschulen und passt zahlreiche Studienrichtungsbezeichnungen sowie Zusatzprüfungen an.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/27/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 erweitert den Geltungsbereich der Universitätsberechtigungsverordnung auf Pädagogische Hochschulen und passt zahlreiche Studienrichtungsbezeichnungen sowie Zusatzprüfungen an.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird erweitert: Neben Universitäten gelten nun auch Pädagogische Hochschulen.
- In der Tabelle zu Studienrichtungen wird die Bezeichnung „Klassische Archäologie“ zu „Klassische Archäologie, Archäologie“ ergänzt.
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