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Erweiterung der Eignungsprüfung für Polizei‑ und Sonderverwaltungsdienste
Verordnung vom 28.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 259/2018 erweitert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres um neue Testverfahren, ein Punktesystem und strengere Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen.
Bundesministerium für Inneres9/28/2018XXVI
Gesundheit
Datenschutz
Personalwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 259/2018 erweitert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres um neue Testverfahren, ein Punktesystem und strengere Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen.

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Testverfahren – psychologische Diagnostik, klinisch‑ärztliche Untersuchungen, sportmotorische Tests und spezifische Leistungstests – zur Feststellung der Eignung.
  • Einrichtung einer Testbatterie, also einer Kombination verschiedener Einzeltests (z. B. Intelligenz‑, Persönlichkeits‑ und Motivationstests).
Dokumente (PDFs)
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Kickl Herbert - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

3 - Niederösterreich



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