Zusammenfassung
Die Verordnung 259/2018 erweitert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres um neue Testverfahren, ein Punktesystem und strengere Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen.Bundesministerium für Inneres9/28/2018XXVI
Gesundheit
Datenschutz
Personalwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 259/2018 erweitert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres um neue Testverfahren, ein Punktesystem und strengere Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen.Schwerpunkte
- Einführung neuer Testverfahren – psychologische Diagnostik, klinisch‑ärztliche Untersuchungen, sportmotorische Tests und spezifische Leistungstests – zur Feststellung der Eignung.
- Einrichtung einer Testbatterie, also einer Kombination verschiedener Einzeltests (z. B. Intelligenz‑, Persönlichkeits‑ und Motivationstests).
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