<!--[-->Pauschalreiseverordnung – Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter<!--]-->
Pauschalreiseverordnung – Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter
Verordnung vom 28.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Reisende im Insolvenzfall von Pauschalreiseveranstaltern und Vermittlern entschädigt werden und legt fest, welche Sicherheiten (Versicherung, Bankgarantie oder staatliche Garantie) zu erbringen sind.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/28/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Reisende im Insolvenzfall von Pauschalreiseveranstaltern und Vermittlern entschädigt werden und legt fest, welche Sicherheiten (Versicherung, Bankgarantie oder staatliche Garantie) zu erbringen sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt eine verpflichtende Insolvenzabsicherung für alle Reiseveranstalter und Vermittler von Pauschalreisen ein.
  • Betroffene Unternehmen müssen ihre Daten (Umsatz, Versicherung, Garantien) in das GISA melden und bei Änderungen nachreichen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.