Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie Reisende im Insolvenzfall von Pauschalreiseveranstaltern und Vermittlern entschädigt werden und legt fest, welche Sicherheiten (Versicherung, Bankgarantie oder staatliche Garantie) zu erbringen sind.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/28/2018XXVI
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Verwaltungsorganisation
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie Reisende im Insolvenzfall von Pauschalreiseveranstaltern und Vermittlern entschädigt werden und legt fest, welche Sicherheiten (Versicherung, Bankgarantie oder staatliche Garantie) zu erbringen sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine verpflichtende Insolvenzabsicherung für alle Reiseveranstalter und Vermittler von Pauschalreisen ein.
- Betroffene Unternehmen müssen ihre Daten (Umsatz, Versicherung, Garantien) in das GISA melden und bei Änderungen nachreichen.
Dokumente (PDFs)
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