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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Oktober 2018)
Verordnung vom 01.10.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. Oktober 2018 legt für Oktober 2018 prozentuale Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres10/1/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. Oktober 2018 legt für Oktober 2018 prozentuale Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat Oktober 2018 prozentuale Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage zu berechnen ist.
  • Die Sätze variieren je nach Dienstort – zum Beispiel 20 % für Abu Dhabi, 42 % für Genf und 43 % für Zürich.
Dokumente (PDFs)
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Kneissl Karin, Dr.

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