Änderung der Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung (Erweiterung auf weitere Drittländer & strengere Vorgaben)
Verordnung vom 12.10.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 267/2018 ändert die Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung, erweitert den Geltungsbereich auf weitere Drittländer, verschärft Regeln für nicht ISPM‑15‑konformes Holz und legt das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2018 fest.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus10/12/2018XXVI
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Internationales Abkommen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 267/2018 ändert die Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung, erweitert den Geltungsbereich auf weitere Drittländer, verschärft Regeln für nicht ISPM‑15‑konformes Holz und legt das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2018 fest.Schwerpunkte
- Der Titel wird geändert: „Ursprung in China“ wird zu „Ursprung in bestimmten Drittländern“.
- Der Text wird ergänzt, sodass Weißrussland ebenfalls zu den betroffenen Herkunftsländern gehört.
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