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Änderung der Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung (Erweiterung auf weitere Drittländer & strengere Vorgaben)
Verordnung vom 12.10.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 267/2018 ändert die Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung, erweitert den Geltungsbereich auf weitere Drittländer, verschärft Regeln für nicht ISPM‑15‑konformes Holz und legt das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2018 fest.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus10/12/2018XXVI
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Internationales Abkommen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 267/2018 ändert die Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung, erweitert den Geltungsbereich auf weitere Drittländer, verschärft Regeln für nicht ISPM‑15‑konformes Holz und legt das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2018 fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel wird geändert: „Ursprung in China“ wird zu „Ursprung in bestimmten Drittländern“.
  • Der Text wird ergänzt, sodass Weißrussland ebenfalls zu den betroffenen Herkunftsländern gehört.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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