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Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker/innen (Verordnung 2018)
Verordnung vom 16.02.2018

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat die monatliche Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker/innen festgesetzt: 552,50 € im 1. Lehrjahr bis 1 099,40 € im 4. Jahr. Zusätzlich gibt es einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsentschädigung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/16/2018XXVI
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat die monatliche Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker/innen festgesetzt: 552,50 € im 1. Lehrjahr bis 1 099,40 € im 4. Jahr. Zusätzlich gibt es einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsentschädigung.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Staatsgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Zahntechniker/innen.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt nach Lehrjahr: 552,50 € (1. Jahr), 693,10 € (2. Jahr), 933,10 € (3. Jahr) und 1 099,40 € (4. Jahr).
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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