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Initialbefüllung für den automatisierten Nachweis der Behinderung (IB‑ANB‑V)
Verordnung vom 19.10.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten zwischen Sozialministeriumservice, Versicherern und einer Gemeinschaftseinrichtung, um behinderten Personen einen automatisierten Nachweis ihrer Befreiung von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen.
Bundesministerium für Finanzen10/19/2018XXVI
Gesundheit
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten zwischen Sozialministeriumservice, Versicherern und einer Gemeinschaftseinrichtung, um behinderten Personen einen automatisierten Nachweis ihrer Befreiung von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Daten für den automatisierten Nachweis der Behinderung in die Zulassungsevidenz übernommen werden müssen.
  • Das Sozialministeriumservice stellt verschlüsselte Personenkennzeichen, Gültigkeitsdaten und die Art des Datensatzes in geeigneter technischer Form bereit.
Dokumente (PDFs)
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