Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – neue Schadstoffgrenzwerte und EU‑Umsetzung
Verordnung vom 24.10.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 272/2018 passt die österreichische Spielzeugverordnung an die EU‑Sicherheitsrichtlinien von 2017 an und legt neue Grenzwerte für Blei, Phenol und Bisphenol A fest, mit kurzen Übergangsfristen bis Ende November 2018.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/24/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 272/2018 passt die österreichische Spielzeugverordnung an die EU‑Sicherheitsrichtlinien von 2017 an und legt neue Grenzwerte für Blei, Phenol und Bisphenol A fest, mit kurzen Übergangsfristen bis Ende November 2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Richtlinie 2009/48/EG (Stand 2017) in österreichisches Recht um und aktualisiert damit die Spielzeugverordnung von 2011.
- Neue Höchstwerte für Blei (max. 2 mg/kg in trockenen Materialien, 0,5 mg/kg in flüssigen), Phenol (5 mg/l Migrations‑ und 10 mg/kg Gehaltsgrenzwert) sowie Bisphenol A (0,04 mg/l Migrationsgrenzwert) werden festgelegt.
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