Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn
Verordnung vom 02.11.2018Zusammenfassung
Die Verordnung führt vom 12. November 2018 bis zum 12. Mai 2019 vorübergehend Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres11/2/2018XXVI
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung führt vom 12. November 2018 bis zum 12. Mai 2019 vorübergehend Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Temporäre Grenzkontrollen werden vom 12. November 2018 bis zum 12. Mai 2019 an allen Landübergängen zu Slowenien und Ungarn durchgeführt.
- Nur offizielle Grenzübergangsstellen dürfen während des Zeitraums überschritten werden; andere Übergänge sind gesperrt.
Dokumente (PDFs)
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