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Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Nov 2018)
Verordnung vom 07.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 legt für den Monat November die Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres11/7/2018XXVI
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 legt für den Monat November die Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für November 2018 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage zu berechnen ist.
  • Die Hundertsätze unterscheiden sich je nach Dienstort und reichen von 1 % bis 45 %.
Dokumente (PDFs)
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