Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 legt für den Monat November die Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres11/7/2018XXVI
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 legt für den Monat November die Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für November 2018 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage zu berechnen ist.
- Die Hundertsätze unterscheiden sich je nach Dienstort und reichen von 1 % bis 45 %.
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